EU AI Act nach dem Omnibus: alle Fristen im Überblick (Stand Oktober 2026)
Die EU hat den AI Act im Juli 2026 geändert. Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III gelten erst ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028. Alle Termine mit Fundstelle im Amtsblatt.
Stand: 22. Oktober 2026. Im Juli 2026 hat die EU die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 – den „EU AI Act“ – mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung zur KI geändert: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 24. Juli 2026, in Kraft am dritten Tag nach der Veröffentlichung. Mehrere Fristen haben sich dadurch verschoben. Hier stehen alle Termine, die für Unternehmen zählen – jeweils mit der Fundstelle im Gesetz.
Die Fristen auf einen Blick
- Seit 2. Februar 2025: allgemeine Bestimmungen und die verbotenen Praktiken (Kapitel I und II) – Art. 113 Abs. 3 lit. a.
- Seit 2. August 2026: die Transparenzpflichten nach Art. 50 (z. B. Hinweis, dass man mit einer KI spricht) – allgemeiner Geltungsbeginn nach Art. 113 der Verordnung (EU) 2024/1689.
- 2. Dezember 2026: neue Verbote für KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Zustimmung intime Darstellungen einer bestimmbaren Person erzeugen oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugen – Art. 5 Abs. 1 UAbs. 1 lit. ba und bb in Verbindung mit Art. 113 Abs. 3 lit. a.
- 2. Dezember 2026: Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 erfüllen – Übergangsregel in Art. 111 Abs. 4.
- 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildung) – Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziffer i. Ursprünglich war hier der 2. August 2026 vorgesehen.
- 2. August 2028: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I, also KI als Teil regulierter Produkte (z. B. Maschinen, Medizinprodukte) – Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziffer ii.
Was sich bei der KI-Kompetenz geändert hat
Art. 4 verlangte bisher, dass Unternehmen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. In der neuen Fassung heißt es: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“. Ausdrücklich steht dabei: Diese Verpflichtung „verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“ (Art. 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744; Begründung in Erwägungsgrund 8).
Für die Praxis heißt das: Schulungen und Hilfen für die Mitarbeiter bleiben Pflicht – aber als Unterstützung, nicht als Garantie für ein bestimmtes Wissensniveau.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
- Setzen Sie KI im Kundenkontakt ein (Telefon, Chat, E-Mail), gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 bereits seit 2. August 2026.
- Nutzen Sie KI für Entscheidungen über Menschen – etwa bei Bewerbungen –, prüfen Sie, ob Ihr Einsatz unter Anhang III fällt. Dafür haben Sie jetzt bis zum 2. Dezember 2027 Zeit.
- Bilden Sie Ihr Team weiter und halten Sie fest, welche Maßnahmen Sie zur KI-Kompetenz ergriffen haben.
Hinweis zu älteren Beiträgen
Unsere früheren Beiträge zum EU AI Act geben den Stand ihres Erscheinungsdatums wieder. Wo sich Termine seitdem geändert haben, gilt dieser Überblick mit Stand 22. Oktober 2026.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung des Gesetzestextes und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der amtliche Text im Amtsblatt der Europäischen Union.
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